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Im dritten Jahr des risikobasierten Kontrollsystems hatte die Pandemie keine Auswirkungen mehr auf die Kontrolldurchführung. Neu wurden die Rückzugsstreifen in den Vernetzungsprojekten, die Einstreu im Tierwohlprogramm BTS sowie vom Kanton frei wählbare Bereiche zusätzlich zu den Grundkontrollen risikobasiert kontrolliert.

Direktzahlungskürzungen

Im Jahr 2022 erhielten insgesamt 42 208 Ganzjahresbetriebe und 6 670 Sömmerungsbetriebe Direktzahlungen. Auf 5 964 Ganzjahres- (14 %) und 198 Sömmerungsbetrieben (3 %) wurden Bestimmungen (inkl. Tierschutz) nicht vollständig erfüllt und deshalb von den Kontrolleuren und Kontrolleurinnen Mängel beanstandet. Diese Mängel führten zu Direktzahlungskürzungen von rund 7,3 Millionen Franken bei Ganzjahresbetrieben und rund 214 Tausend Franken bei Sömmerungsbetrieben. Im Durchschnitt belief sich die Kürzung pro sanktioniertem Ganzjahresbetrieb auf 1 217 Franken. Diese Ergebnisse basieren auf dem Agrarinformationssystem AGIS, an das die Kantone das Total der Kürzungen pro Betrieb übermitteln.

Folgende Tabelle gibt einen Überblick über die Kürzungen bei den Ganzjahresbetrieben pro Kanton:


Folgende Tabelle gibt einen Überblick über die Kürzungen bei den Sömmerungsbetrieben pro Kanton:
 

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Kontrollen

Das risikobasierte Kontrollsystem hat zum Ziel, den administrativen Aufwand zu senken sowie die Effizienz des Kontrollsystems im Bereich der Direktzahlungen zu erhöhen. Mit diesem Kontrollsystem werden deutlich weniger Grundkontrollen als früher auf Landwirtschaftsbetrieben durchgeführt. Im Gegenzug steigt die Anzahl risikobasierter Kontrollen.

Risikobasierte Kontrollen werden gezielt aufgrund von definierten Risikokriterien durchgeführt:

  • Mängel bei früheren Kontrollen

  • begründeter Verdacht

  • wesentliche Änderungen auf dem Betrieb

  • jährlich festgelegte Bereiche mit höheren Risiken für Mängel

Im Jahr 2022 waren 70 Prozent der rund 30 Tausend durchgeführten Kontrollen Grundkontrollen, die restlichen 30 Prozent waren risikobasierte Kontrollen. Pufferstreifen aller Art sowie der Pflanzenschutz wurden wieder als Bereiche mit höherem Risiko festgelegt. Neu wurden die Rückzugsstreifen in den Vernetzungsprojekten, die Einstreu im BTS sowie von den Kantonen frei wählbare Bereiche zusätzlich risikobasiert kontrolliert. Der Weideanteil beim RAUS sowie der Erosionsschutz und die Begrünung galten nicht mehr als Bereiche mit höherem Risiko.

Mindestens 40 Prozent aller Kontrollen der Tierwohlprogramme (BTS und RAUS) müssen jährlich unangemeldet durchgeführt werden. Im Jahr 2022 wurden insgesamt 52 Prozent der Tierwohlkontrollen den Bewirtschaftenden nicht vorgängig angekündigt. Gesamtschweizerisch konnte somit diese Vorgabe erfüllt werden. Bei unangemeldeten Kontrollen wurden in 14 Prozent der Kontrollen Mängel festgestellt. Im Gegensatz dazu wurden in den angemeldeten Kontrollen nur in 8 Prozent der Kontrollen Mängel festgestellt.

Diese Ergebnisse basieren auf dem Informationssystem Acontrol des Bundes, an das die Kantone die Kontrolldaten übermitteln.

Folgende Tabelle gibt einen Überblick über die Kontrollen auf Ganzjahresbetrieben nach Kontrollbereichen:
 

Kontrollen auf direktzahlungsberechtigten Ganzjahresbetrieben*

KontrollbereichBetriebe (Total)Kontrollierte BetriebeBetriebe mit MangelKontrollierte Betriebe mit MangelKontrollenKontrollen mit Mangel
AnzahlAnzahl%Anzahl%AnzahlAnzahl%
Ökologischer Leistungsnachweis (ÖLN)42 2119 708231 2451310 0171 29213
Biodiversitätsförderflächen QI (BFF)41 3826 6411653187 0915428
Biologische Landwirtschaft7 5563 7455023963 8272436
Extensive Produktion14 3402 258162112 278211
Graslandbasierte Milch- und Fleischproduktion (GMF)
29 049

3 996

14

244

6

4 506
2486
Tierwohl (BTS und RAUS)34 53410 544311 1411110 9491 16711
Ressourceneffizienz (REB)13 9772 4771819782 8922057

Quelle: AGIS, Acontrol und Kantone
* exklusiv Betriebe mit ausschliesslich Nachzahlungen sowie ohne die Kontrollbereiche Lebensmittelsicherheit, Tiergesundheit und Tierschutz. Die Anzahl Betriebe für BTS, RAUS, REB und Extenso umfasst alle Betriebe, die mindestens an einem der in diesen Bereichen möglichen Programme teilnehmen.
 

Folgende Tabelle gibt einen Überblick über die Kontrollen auf Sömmerungsbetrieben:
 

Kontrollen auf direktzahlungsberechtigten Sömmerungsbetrieben*

KontrollbereichBetriebe (Total)Kontrollierte BetriebeBetriebe mit MangelKontrollierte Betriebe mit MangelKontrollenKontrollen mit Mangel
AnzahlAnzahl%Anzahl%AnzahlAnzahl%
Sömmerungsbeiträge6 5631 11017170151 1551 8016

Quelle: AGIS, Acontrol und Kantone
*exklusive Sömmerungsbetriebe mit ausschliesslich Biodiversitäts- und Landschaftsqualitätsbeiträgen sowie ohne die Kontrollbereiche Lebensmittelsicherheit, Tiergesundheit und Tierschutz.
 

Ökologischer Leistungsnachweis:


Sömmerung:


Graslandbasierte Milch- und Fleischproduktion:


Tierwohl:


Ressourceneffizienz:


Biologische Landwirtschaft:


Biodiversitätsförderflächen QI:


Extensive Produktion:


Pflanzenschutzmittel-Laboranalysen:

Sonderbewilligungen im Bereich Pflanzenschutz

Im Rahmen des Ökologischen Leistungsnachweises (ÖLN) ist der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln gewissen Restriktionen unterworfen. Unter bestimmten Umständen und in begründeten Fällen können Bewirtschaftenden gestützt auf Anhang 1 Ziffer 6.4 der Direktzahlungsverordnung beim kantonalen Pflanzenschutzdienst eine Sonderbewilligung beantragen, um Kulturen mit Pflanzenschutzmitteln behandeln zu dürfen, die im ÖLN nicht erlaubt sind. 2022 wurden 2 934 Sonderbewilligungen für rund 9 947 Hektaren landwirtschaftliche Nutzfläche erteilt. Die Anzahl der Sonderbewilligungen ist etwa gleich hoch wie im Vorjahr. Der grösste Anteil betrifft die Bekämpfung von Erdflöhen im Raps- und Zuckerrübenanbau sowie von Kartoffelkäfern. Weiter werden für die Anwendung von Herbiziden im Spätherbst eine hohe Anzahl an Sonderbewilligungen ausgestellt.
 

Erteilte Sonderbewilligungen im Bereich Pflanzenschutz 2022

TotalBewilligungenBewilligungenFlächeFläche
KategorieAnzahl Betriebe% aller Betriebeha% der totalen Fläche
Applikationen mit
Pflanzenschutzmittel
während des
Winterbehandlungsverbots
25591 34113
Einsatz von Insektiziden
Granulaten (u.a. gegen Drahtwurm).
5622412
Getreide: Bekämpfung der Getreidehähnchen131881
Kartoffeln: Bekämpfung der Kartoffelkäfer747258288
Leguminosen, Sonnenblumen,
Tabak: Bekämpfung der Blattläuse
4921672
Übrige Schädlingsbekämpfung im Ackerbau*1 721596 97970
Übrige Schädlingsbekämpfung im Ackerbau*2311782
Einsatz Totalherbizide592821
Gemüsebau0000
Obstbau110430
Weinbau0000
Total2 9341009 947100

Quelle: BLW

*Aufgrund des hohen Schädlingsdrucks ab Mitte September im Rapsanbau wurden in einigen Kantonen regionale Sonderbewilligungen für eine Behandlung erteilt.

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